Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SF FRANKEN CATERING GmbH für Liefer- und Menükunden
Stand: Januar 2022
1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die SF Franken-Catering GmbH, Isarstr. 4, 90451 Nürnberg (nachfolgend SF Franken-Catering) bietet u.a. Catering-Leistungen (Lieferung zubereiteter Speisen und Menüs) an.
(2) Nachfolgende Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen SF Franken-Catering und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Bestellung, Lieferung, Pflichten des Kunden
(1) Bestellablauf, Lieferfristen, Mindestbestellwerte und etwaige Lieferzuschläge sind grundsätzlich Gegenstand der individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und SF Franken-Catering.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, können Abbestellungen und Bestellmengenänderungen am Liefertag von Warmmenüs vorgenommen werden, sofern sie bis spätestens 7:30 Uhr am Liefertag bei SF Franken-Catering eingegangen sind. Die Belieferung erfolgt frei Haus.
(3) Preisinformationen und Angebote von SF Franken-Catering sind unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von SF Franken-Catering oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande.
(4) Bei Anlieferung hat der Kunde (bzw. die Einrichtung, für die der Kunde die Lieferung bestellt hat) für unverzügliche Annahme und entsprechende Lagerung zu sorgen. Die gelieferten Menüs und aufbereitete Speisen sind umgehend zu verzehren und dürfen nicht wieder eingefroren werden. Gekühlte Waren sowie Kühl- und Frischwaren sind ebenfalls umgehend zu verzehren. Die Gefahr geht nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Besteller über, d. h. sobald die Lieferung an den Besteller übergeben worden ist. Schäden, die danach aus unsachgemäßer Handhabung und Lagerung der angelieferten Waren durch den Kunden oder durch von diesem beauftragten Dritten entstehen, liegen somit außerhalb der Verantwortung von SF Franken-Catering.
(5) Sofern SF Franken-Catering verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die SF Franken-Catering nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird SF Franken-Catering den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist SF Franken-Catering berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn SF Franken-Catering ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder SF Franken-Catering noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft oder SF Franken-Catering im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
3. Preise, Zahlung und Versandkosten
(1) Die genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind der jeweils gültigen Preisvereinbarung mit der SF Franken-Catering zu entnehmen.
(2) Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei SF Franken-Catering.
(3) Kommt der Kunde mit der Bezahlung seiner Rechnungen in Verzug, oder wird bei ihm eine Zwangsvollstreckung durchgeführt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet, ist SF Franken-Catering berechtigt, die Belieferung von Vorkasse abhängig zu machen.
4. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der SF Franken-Catering GmbH.
(2) Der Verzehr auftragsgemäß gelieferter Speisen ist in jedem Fall statthaft.
5. Vertragslaufzeit, Beendigung
(1) Vertragslaufzeit und eventuelle Kündigungsfristen werden individuell vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Gewährleistung
(1) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Kunde hat zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
(2) Verbraucher haben im Rahmen der Nacherfüllung insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Macht der Kunde Nacherfüllung geltend, ist er auf Verlangen von SF Franken-Catering verpflichtet, die gelieferte Ware zur Überprüfung der erhobenen Mängelrüge für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
7. Haftung
(1) SF Franken-Catering haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SF Franken-Catering, deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet SF Franken-Catering für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet SF Franken-Catering für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet SF Franken-Catering, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.